In diesem Abschnitt finden Sie den vollständigen Überblick über die offiziellen und verbindlichen ContiGarant-Regeln und Rahmenbedingungen zur Nutzung des Programms (im weiteren Verlauf "ContiGarant" genannt). Widersprüche oder Einwände zu diesem Dokument werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
Wir unterscheiden generell zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie für Produkte des Unternehmens Continental. Die gesetzliche Gewährleistung ist Bestandteil eines jeden Kaufprozesses und gilt für danach auftretende Schäden durch Produktionsfehler. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.
ContiGarant ist dagegen eine freiwillige Garantie gegen Gewaltschäden Pkw AllSeason Reifen der Marke Continental, die nach dem Kauf durch den Teilnehmer registriert werden muss.
Der Verwalter & Anbieter von ContiGarant
Verwalter und Anbieter von ContiGarant ist die Continental Reifen Austria GmbH, eine nach den österreichischen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß organisierte juristische Person mit Sitz in der Triester Straße 14, 2351 Wiener Neudorf und eingetragen im Handelsregister Landgericht Wiener Neustadt unter der Nummer FN 83449 w.
1. Dauer von ContiGarant
Der Zeitraum für die Registrierung, in dem die Teilnahme an ContiGarant möglich ist, beginnt am 01.10.2023 und endet am 31.12.2024. Das Programm ContiGarant beginnt ab dem Kauf von mindestens zwei Neureifen für maximal 2 Jahre. Der Teilnehmer behält seinen Zugang bis mindestens 24 Monate nach der letzten Benutzerregistrierung. Der Teilnehmer wird über die Beendigung von ContiGarant auf der Website www.contigarant.at informiert.
2. Gültigkeit von ContiGarant
ContiGarant im Ersatzgeschäft wird nur in Österreich angeboten. Diese freiwillige Garantie umfasst Reifen, die von Teilnehmern im Handel ordnungsgemäß in dem unter Punkt 1 genannten Zeitraum gekauft werden. Die Garantie wird ausschließlich über die Website contigarant.at (im weiteren Verlauf "RE Website") angeboten. Die im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen beziehen sich auf diese Reifen, also Reifen, die in Österreich gekauft wurden – einschließlich angeschlossene und verbundene Handelsorganisationen.
3. Rahmenbedingungen der freiwilligen Garantie für Continental Pkw AllSeason Reifen:
Um am ContiGarant teilnehmen zu können muss sich der Teilnehmer auf der Website registrieren. Um die, für den Teilnehmer freiwillige Garantie in Anspruch zu nehmen, ist dieser aufgefordert eine Kopie des Kaufbeleges auf die RE Website inklusive Teilnehmerdaten für die Zuordnung hochzuladen.
Gültig für alle Continental Pkw AllSeason Reifen, ohne Einschränkungen der Größen. Umfang Pkw AllSeason Reifen: mindestens 2 Reifen; maximal 4 Reifen pro Rechnung.
3.2. Erstattungshöhe:
100% des Kaufpreises im ersten Jahr und 75 % des Kaufpreises im zweiten Jahr anhand der Rechnungsdaten.
4. Freiwillige Garantie
Wenn der Teilnehmer die Reifen, unter den in diesen Verfahrens- und Anwendungsregeln festgelegten Bedingungen einsetzt, kann er die freiwillige Garantie für seine registrierten Continental-Reifen in Anspruch nehmen. Im Falle der Anerkennung der Garantie erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer dem externen DIENSTLEISTER seine Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Die Höhe der Rückerstattung wird anhand des Kaufbeleges ermittelt. Nachträgliche mögliche Zusatzerstattungen, durch eventuell in der Zwischenzeit stattgefundene Preisänderungen, können nicht berücksichtigt werden.
- Wert der Rückerstattung im 1. Jahr= 100 % des Kaufpreises pro Reifen
- Wert der Rückerstattung im 2. Jahr= 75 % Kaufpreises pro Reifen
7. Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant
Teilnehmer dieses Programms kann jeder Endverbraucher sein, der beim partizipierenden Handel mindestens zwei neue Pkw AllSeason Reifen gekauft hat.
An dem Programm können Personen nicht teilnehmen, die an der organisatorischen Beziehung beteiligt sind, d. h. Personen, die den Kurs von ContiGarant beeinflussen, die Organisatoren von ContiGarant sind, sowie Personen, die direkt mit diesen Personen, ihren Geschwistern und ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und anderen nahen Personen verbunden sind. Wird eine ausgeschlossene Person trotz obiger Angaben Teilnehmer am Programm, so kann die Garantie/Erstattung verweigert werden.
10. Zusätzliche ContiGarant-Bedingungen
Jeder Teilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl Reifen (pro Kaufbeleg mindestens 2 bis max. 4 Pkw AllSeason Reifen) registrieren, die den Bedingungen für ContiGarant entsprechen und sofern nicht anders geregelt.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, anstelle der Rückerstattung eine andere Erstattung zu verlangen und kann nicht mehr verlangen, als ihm zugesprochen wurde. Beleg dafür sind die zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. Der Anbieter ist den Teilnehmern von ContiGarant in keiner anderen Art und Weise verpflichtet und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine andere Erstattung als die in diesen Regeln genannten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter.
Die Garantieansprüche und deren Rückerstattung sind rechtlich nicht einklagbar.
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiGarant-Teilnahme sowie für sonstige technische oder Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiGarant oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.
Der Teilnehmer kann keine andere als die ihm gewährte Garantie verlangen und ist nicht berechtigt die Garantie, Prämien oder Zusatzleistungen (siehe hierzu Punkt 5a) einzufordern. Die Garantie kann nicht in einer anderen Zahlungsform, bis auf die genannte Form, ausbezahlt werden. Die Teilnahme an ContiGarant oder die Garantie kann nicht vor Gericht eingeklagt werden.
Dem Teilnehmer ist nur gestattet von allen von der Continental Reifen Austria GmbH angebotenen Garantie-/Unterstützungsleistungen immer nur eine Gewährleistungsanfrage vergütet zu bekommen. So kann z.B. für einen registrierten Reifen entweder ein Garantieanspruch gemäß ContiGarant oder ein Gewährleistungsanspruch aufgrund gesetzlicher Standardgarantieansprüche (oder möglicherweise anderer ähnlicher Leistungen von Continental) geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass eine doppelte Kostenerstattung nicht möglich ist.
Der Anbieter entscheidet endgültig über Beschwerden oder sonstige Einwände und die getroffene Entscheidung ist final.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Gewährleistungsansprüchen entstehen. So kann z.B. keine Inanspruchnahme für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass er jedes für ContiGarant und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen relevante Dokumente einreicht, wenn er dies verlangt, um das Recht auf Teilnahme an ContiGarant zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens, auch wenn der Teilnehmer sein Recht auf Gewährleistung noch nicht ausgeübt hat.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von ContiGarant auszuschließen, wenn der Anbieter einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch gegenüber Dritten hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, keine Erstattung zu gewähren, wenn Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiGarant-Garantie bestehen oder die Teilnehmer gegen die Programmregeln verstoßen oder wenn die Teilnehmer Maßnahmen ergreifen, die gegen die Grundsätze der guten Sitten oder des fairen Spiels verstoßen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Programmlaufzeit zu ändern, das Programm zu verschieben, zu unterbrechen oder zu kündigen oder einseitig seine Regeln für die gesamte Programmlaufzeit ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern oder zu ergänzen, indem er die Änderung auf der RE Website ankündigt, sofern stets gültige und vollständige Regeln zur Verfügung stehen. Das Recht des Anbieters, das Programm zu beenden, gilt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) für Fälle, in denen es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, plangemäß vorzugehen, z. B. wegen höherer Gewalt oder wegen einer Störung der Informationstechnologie, die für die Veranstaltung erforderlich ist, oder aus anderen technischen, organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität und den normalen und ordnungsgemäßen Betrieb des Programms beeinträchtigen könnten, und/oder wenn das Programm aufgrund von Computerfälschungen nicht fortgeführt werden kann. Dazu gehören Betrug, Manipulation, technisches Versagen oder andere Gründe, die sich der Kontrolle des Anbieters entziehen und die die Sicherheit der Verwaltung, Fairness, Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms stören oder gefährden.
Der Anbieter von ContiGarant ist berechtigt, die Erfüllung aller Bedingungen für die Teilnahme am Programm zu prüfen und im Falle einer Streitigkeit eine endgültige Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit ContiGarant zu fällen. Der Anbieter hat das Recht, jeden Teilnehmer von dem Programm auszuschließen, wenn dieser Teilnehmer gegen die Regeln verstößt, ohne das Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden, die dadurch dem Teilnehmer im Anschluss entstehen könnten.
Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der RE Website verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiGarant mitgeteilt werden, aber diese vollständigen Regeln gelten als die einzigen, vollständigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms. Fragen zum Programm können an support@contigarant.at gesendet werden.
Teilnehmer, die die Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant nicht erfüllen oder gegen die ContiGarant-Regeln verstoßen, werden nicht in das Programm aufgenommen. Auch wenn diese Personen bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Garantie erfüllen, z.B. aufgrund falscher Informationen, hat sie keinen Anspruch auf die ContiGarant-Dienstleistung. Der Teilnehmer wird ausgeschlossen, wenn der Anbieter berechtigten Verdacht für Betrug oder unfaires Betragen hat. Das gilt auch für Fälle, wenn der Teilnehmer durch Dritte die ContiGarant-Dienstleistung ausnutzen will oder gegen das Fairplay verstößt.